Allgemeine Törnbedingungen

 

Allgemeines:

Eine Anmeldung zu einem Praxistörn kann nur schriftlich erfolgen.

Mit der Anmeldung zu einem Praxistörn bestätigt der Teilnehmer, diese Bedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

Zusätzliche mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Vertrag / Zahlung:

Grundlage dieses Vertrages ist ein Praxistörn (= Ausbildungstörn) zur Vertiefung der Fertigkeiten und Kenntnisse zum Sportbootführerschein See bzw. zur Vermittlung der praktischen Inhalte zum Sportküstenschifferscheins. Der Vertrag stellt keine
(Urlaubs-)Reise dar, sondern eine Fahrt zu Ausbildungszwecken.

Die Rechnungslegung erfolgt nach Anmeldung. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Preises innerhalb des auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziels von 7 Tagen netto Kasse.

Widerrufsrecht:

Der Vertrag kann binnen 14 Tagen nach Vertragsabschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen werden. Der Widerruf muss in Textform ( Brief, Fax, E-Mail ) erfolgen. Zur Wahrung des Widerrufsrechts genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Swen Meier Yachting – Center, Taubenstraße 19, 46539 Dinslaken.

Aus dem Widerruf resultiert die Rückzahlung der gezahlten Kursgebühren abzüglich 20% Handlingskosten. Auf Prüfungsgebühren werden keine Handlingskosten erhoben. Erworbenes Lehrmaterial ( insbesondere Seekarten, Lehrbücher, Leuchtfeuerverzeichnisse etc. ) sind von einer Rücknahme ausgeschlossen.

Ein Rücktritt nach Ablauf des Widerrufrechts ist nicht möglich, ebenso ist die Erstattung von Törngebühren nach Ablauf des Widerrufrechts ausgeschlossen.

Kann der Teilnehmer am Törn nicht teilnehmen, hat er jedoch die Möglichkeit, eine Ersatzperson zu stellen, die von Swen Meier Yachting-Center aktzeptiert werden muss und in vollem Umfang in den Vertrag eintritt.

Die Rückzahlung von gezahlten Prüfungsgebühren ist abhängig davon, ob eine Anmeldung zur Prüfung seitens Swen Meier Yachting – Center bereits erfolgt ist oder nicht. Die Rückzahlung von Gebühren muss demnach im Einzelfall geprüft werden.

Bordkasse:

Der Törnpreis enthält keine Kosten für Bordverpflegung, Treibstoff, Hafengebühren oder andere durch den Törn entstehende Kosten. Diese werden aus der gemeinsamen Bordkasse beglichen, in die alle Teilnehmer außer dem Skipper einzahlen. Überschüsse der Bordkasse werden am Törnende wieder ausbezahlt. Die Bordkasse wird durch einen an Bord zu bestimmenden Teilnehmer der Crew geführt. Der Skipper ist an Bord durch die Bordkasse zu verpflegen. Dies gilt auch für Restaurantbesuche, wobei der Skipper ein preisgünstiges Gericht zu wählen hat und Extrawünsche selbst zu zahlen hat.

Anreise:

Für die pünktliche Anreise ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so hat er die Folgen selbst zu tragen. Der Skipper ist nicht verpflichtet, auf verspätete Teilnehmer zu warten. Ein Schadensersatzanspruch wegen eigener Verspätung der Teilnehmer gegenüber Swen Meier Yachting – Center besteht nicht. Die Ankunftszeit ist im Anmeldeformular vermerkt.

Haftung / Sicherheit:

Über mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen wie beispielsweise epileptische Anfälle, hyperglykämische Schocks, Herzstörungen oder Asthma – Anfälle ist Swen Meier Yachting – Center vor Vertragsabschluss zu informieren.

Der Kursteilnehmer bestätigt, das Schwimmen erlernt zu haben und fähig zu sein, mindestens 20 Minuten in tiefem Wasser schwimmen zu können.

Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Kurs- und Törnteilnehmern weisungsbefugt. Werden Weisungen nicht befolgt, führt dies zum Ausschluss aus dem Kurs bzw. Törn. Die daraus resultierenden Folgen (beispielsweise Hotel – Übernachtung) hat der Teilnehmer selbst zu tragen.

Die Teilnahme an Praxiskursen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Unfallversicherung besteht seitens Swen Meier Yachting – Center nicht.

Der Abschluss einer privaten Unfallversicherung wird ausdrücklich empfohlen.

Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Die Crew haftet zusammen in Höhe der Selbstbeteiligung der Vollkasko – Versicherung der Yacht (1.500,- Euro). Verursacht jemand einen Schaden eindeutig allein, muss er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei Teamarbeit entstanden oder der Verursacher läßt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Es gilt zu beachten, dass je nach Fall die Haftung die Selbstbeteiligung übersteigen kann.

Das Bordrisiko trägt jeder selbst. Schadensersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder von Swen Meier Yachting-Center nur bei grober Fahrlässigkeit verlangt werden.

Der Genuss alkoholischer Getränke an Bord ist nicht verboten, jedoch ist dieser in Maßen zu genießen. Die Teilnehmer verpflichten sich, zum nächsten Tag körperlich und geistig fit zu sein. Teilnehmer, die aufgrund überhöhten Alkoholkonsums nicht in der Lage sind, am Törntag teilzunehmen, können vom Schiffsführer ausgeschlossen werden. Sind alle Teilnehmer nicht in der Lage, am Törntag teilzunehmen, so kann der Schiffsführer den Törn unterbrechen und den Tag als Liegetag festlegen. Die hieraus entstehenden Kosten werden aus der Bordkasse bestritten.

Alkoholkontrollen werden an Bord nicht durchgeführt. Der Schiffsführer entscheidet über die Tauglichkeit eines Teilnehmers augenscheinlich und nach Beobachtung.

Prüfung:

Prüfungsgebühren sowie alle zur Prüfung erforderlichen Unterlagen müssen Swen Meier Yachting – Center spätestens drei Wochen vor Prüfungstermin vollständig vorliegen. Andernfalls kann die Anmeldung zur Prüfung nicht erfolgen.

Prüflinge erhalten eine Bestätigung über die erfolgreiche Anmeldung zur Prüfung. Ein Anrecht auf eine Prüfung zum angegebenen Termin besteht nicht. Die  amtlichen Prüfungsausschüsse behalten sich vor, Prüfungstermine zu verändern oder ausfallen zu lassen oder die Teilnahme von Prüflingen aufgrund von Überbelegung abzuweisen. In diesen Fällen werden Alternativtermine angeboten.

Die Abnahme der Prüfung erfolgt durch den amtlichen Prüfungsausschuss. Swen Meier Yachting – Center übernimmt keine Haftung für Veränderungen an den Prüfungsterminen, den Örtlichkeiten und möglichen Schäden für den Kursteilnehmer, die daraus resultieren. Auch übernehmen wir keine Haftung für auf dem Post- oder anderem Verteilungsweg verloren gegangenen Anmeldeunterlagen.

Wird eine Prüfung nicht innerhalb eines Jahres nach Zahlung der Prüfungsgebühren an Swen Meier Yachting – Center abgelegt, gelten die Gebühren als verfallen. Bei Gutscheinen zählt für den Fristbeginn der Tag des tatsächlichen Kursantritts.

Gesonderte Gebühren zzgl. zu ggf. neu anfallenden Prüfungsgebühren:

Neuanmeldung zur Prüfung aufgrund von Nicht-Teilnahme, unabhängig von der Ursache: 15,- €

Nachträgliche Änderung des Prüfungstermins auf Wunsch des Teilnehmers nach bereits erfolgter Anmeldung: 15,- €

Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung: 15,- €

Törnroute und Zeitplan:

Die Törnroute wird vom Schiffsführer in Absprache mit der Crew festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm ausbildungstechnisch, seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Dadurch entsteht kein Anspruch auf Minderung der Törngebühren.

Sollte der vereinbarte Zeitplan aus Gründen höherer Gewalt, Wetterbedingungen oder unvorhersehbaren Ereignissen nicht eingehalten werden können, so kann Swen Meier Yachting-Center keine Haftung für Folgeansprüche übernehmen.

Ausfall des Törns:

Swen Meier Yachting-Center ist berechtigt, von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung auf Grund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhen, Streik, hoheitliche Anordnungen, Epidemien, Naturkatastrophen, Nichterreichen der für die Yachtbedienung notwendigen Teilnehmerzahl ( vier Personen ), unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits bezahlte Beträge werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung einer dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Swen Meier Yachting – Center, Inhaber: Swen Meier, Taubenstraße 19, 46539 Dinslaken. Rechtsform: Einzelunternehmung. Gerichtsstand: Dinslaken

V1.1, 25. Oktober 2016