Kleinschifferzeugnis

2023-04-04T17:53:01+02:00

Kleinschifferzeugnis Pflicht für gewerblich genutzte Sportboote seit 18. Januar 2023. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) hat informiert, das seit dem 18. Januar 2023 die Führer*innen von gewerblich genutzten Sportbooten ein Kleinschifferzeugnis benötigen. Was ist unter "gewerblich genutztem Sportboot" zu verstehen? Hierunter fallen Ausbildung- und Trainingsfahrten von Ausbildungsstätten, aber auch durch kommerzielle Händler angebotene Probefahrten sowie Testfahrten durch Bootstechniker. Auch Überführungsfahrten / Skipperdienstleistungen gegen Entgelt oder das "Umparken der Chaterflotte innerhalb eines Hafens" unterliegen nun dem Kleinschifferzeugnis. Was besagt die Übergangsregelung? Wer bereits vor dem 18. Januar 2022 Sportboote gewerblich geführt hat, ...
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