Kleinschifferzeugnis Pflicht für gewerblich genutzte Sportboote seit 18. Januar 2023.
Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) hat informiert, das seit dem 18. Januar 2023 die Führer*innen von gewerblich genutzten Sportbooten ein Kleinschifferzeugnis benötigen.
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Was ist unter “gewerblich genutztem Sportboot” zu verstehen?
Hierunter fallen Ausbildung- und Trainingsfahrten von Ausbildungsstätten, aber auch durch kommerzielle Händler angebotene Probefahrten sowie Testfahrten durch Bootstechniker. Auch Überführungsfahrten / Skipperdienstleistungen gegen Entgelt oder das “Umparken der Chaterflotte innerhalb eines Hafens” unterliegen nun dem Kleinschifferzeugnis.
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Was besagt die Übergangsregelung?
Wer bereits vor dem 18. Januar 2022 Sportboote gewerblich geführt hat, erhält das Kleinschifferzeugnis einfach auf Antrag durch die GDWS. Es wird ohne eine weitere Prüfung ausgestellt.
Neu eingestellte Mitarbeiter, die nicht vor dem 18. Januar 2022 gewerblich auf dem Wasser unterwegs waren, aber nunmehr eingesetzt werden sollen, wurden unseren Informationen zu Folge ebenfalls in die Übergangsregelung mit aufgenommen. Auch sie erhalten das Kleinschifferzeugnis auf Antrag ausgestellt.
Diese Übergangsregelung gilt allerdings nur, wenn der Antrag vollständig bis 18. Januar 2025 bei der GDWS eingeht.
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Wie lange dauert die Ausstellung?
Die Ausstellung dauert aktuell aufgrund des hohen Andrangs mehrere Monate.
Für den Übergang ist zu empfehlen, den Mitarbeitern eine Bescheinigung auszustellen, mit der glaubhaft nachgewiesen werden kann, dass die Antragstellung erfolgt ist. Ein Einlieferungsbeleg der Deutschen Post bzw. den Rückschein eines Einschreibens untermauert die Bescheinigung.
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Wer muss eine Prüfung ablegen?
Im Grunde jeder, der nach dem 18. Januar 2025 einen Antrag auf Ausstellung des Kleinschifferzeugnisses stellt.
Die Prüfung ist eine rein theoretische Prüfung. Einen Fragenkatalog gibt es aktuell noch nicht. Bewerber benötigen um zur Prüfung zugelassen zu werden den Sportbootführerschein Binnen.
Der Antrag ist unter www.elwis.de zu finden. Ihm ist ein Passbild, eine Kopie des SBF Binnen / SBF See, sowie eine Kopie der Funkzeugnisse beizufügen.
Darüber hinaus eine Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses als auch eine Bestätigung des Arbeitgebers, seit wann die gewerbliche Tätigkeit ausgeführt wird. Beantragt der Unternehmer für sich selbst das Kleinschifferzeugnis, ist als Nachweis z. B. eine Kopie des Gewerbescheins beizufügen.
Bewerber, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, müssen zusätzlich zum Antrag ein ärztliches Attest einreichen, das wiederum nur von bestimmten Stellen ausgestellt werden darf. Die Kosten liegen momentan bei 95 – 180 €.
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Wie hoch sind die Gebühren?
Eine Gebührenordnung für die Ausstellung des Kleinschifferzeugnis gibt es aktuell noch nicht. Unsere Information ist, dass bei einer Umschreibung die Gebühren ca. 85 € betragen und bei einer Ausstellung mit vorangegangener Prüfung ca. 129 €.